Geht es nach den Plänen des Justizministeriums, dann soll am 1. Oktober die Urheberrechtsnovelle in Kraft treten die auch die umstrittene Speichermedienvergütung enthält. In dem Gesetzesentwurf enthalten ist auch das Recht von Konsumenten, die Abgabe zurückzufordern, wenn Speichermedien "nicht für Vervielfältigungen zum eigenen oder privaten Gebrauch" benutzt werden. "Die den Rückzahlungsanspruch begründenden Tatsachen sind glaubhaft zu machen", heißt es im Paragraf 42b Abs. 6 des Gesetzesentwurfes. Als Beispiel dafür nannte das Justizministerium etwa eine SD-Karte, die in einer Kamera steckt.

Festplattenabgabe-Rechner


Du kannst dir, mit dem Festplattenabgabe-Rechner, auch selbst ausrechnen, wie viel an Abgaben jetzt zu zahlen sind...
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Rechner für die "Festplattensteuer" gestartet

Die NEOS haben eine Website gestartet, auf der sich Konsumenten ausrechnen können, wie viel Sie künftig beim Kauf von Geräten an Speichermedienabgabe bezahlen müssen.
20. Juni, 2015 | 0

Festplattenabgabe kommt im Schnelldurchlauf

Die Urheberrechtsnovelle, die auch die umstrittene Speichermeidenvergütung enthält, soll ohne Behandlung im Ausschuss und ohne Debatte im Parlament durchgepeitscht werden.
18. Juni, 2015 | 0

Festplattenabgabe ist fix

Die Urheberrechtsnovelle, die am Dienstag nach langen Verhandlungen in Begutachtung geht, enthält Festplattenabgabe auf Medien wie DVDs und Handys und Leistungsschutzrecht.
02. Juni, 2015 | 14


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