DE: Finanzamt darf Internet-Domain pfänden
Um Steuerrückstände einzutreiben, darf ein Finanzamt auch die Ansprüche beschlagnahmen, die aus dem Vertrag über eine Internet-Domain entstehen.Das hat der 7. Senat des Finanzgerichts Münster in einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil entschieden (Az. 7 K 781/14 AO). Geklagt hatte eine Genossenschaft, die Internet-Domains verwaltet und betreibt. Dort war auch ein Online-Shop für Unterhaltungselektronik registriert. In dem Vertrag mit dem Unternehmen hatte sich die Genossenschaft unter anderem dazu verpflichtet, die Domain zur Verfügung zu stellen und zu unterhalten.
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