Deutsche Bundesregierung gegen Pflicht für austauschbare Akkus (01. März 2021/10:12) Die vom Deutschen Bundesrat festgestellte Fehlentwicklung bei fest verbauten Akkus sieht die Bundesregierung nicht als lösbares Problem. Schlagabtausch zwischen Deutschen Bundesrat und Bundesregierung: Bei der Ausformulierung der Reform des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes widerspricht die Regierung sehr eindrücklich den Forderungen des Bundesrats. Die wichtigsten Forderungen des Bundesrats werden von der Bundesregierung abgelehnt. Mitte Februar 2021 hatte der Bundesrat eine Stellungnahme zur Änderung am Elektro- und Elektronikgerätegesetz veröffentlicht. Darin wird die Notwendigkeit betont, dass Kunden die Akkus von Elektrogeräten leicht selbst wechseln können müssten. Vor allem bei Smartphones und Notebooks habe es eine "Fehlentwicklung von fest verbauten Akkus" gegeben - dies müsse "dringend gestoppt werden". Nach Ansicht der Länderkammer sei ein Akku vielfach "das störanfälligste Bauteil am Smartphone" und ein defekter Akku führe dazu, dass das komplette Gerät entsorgt würde. Wenn der Akku einfacher wechselbar sei, würden die Geräte länger verwendet. Daher müsse gesetzlich festgelegt werden, dass ein Akku leicht wechselbar sein muss.
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