Neue Krypto-Steuern in Kraft: Das ändert sich für Bitcoin-Besitzer (01. März 2022/11:07) Für Krypto-Assets, die nach dem 28. Februar 2021 gekauft wurden, fallen nun 27,5 Prozent KESt an Ab heute, 1. März, gilt in Österreich für Bitcoin und Co ein neues Besteuerungsregime. Kryptowährungen werden nun wie Aktien behandelt, das heißt für sie fällt eine Kapitalertragssteuer (KESt) von 27,5 Prozent an, unabhängig davon, wie lange die Assets gehalten wurden. Die neue Besteuerung wird rückwirkend auch auf alle Kryptowährungen, die seit dem 28. Februar 2021 angeschafft wurden, angewendet. Alles, was davor erworben wurde, gilt dagegen als "Altvermögen". Bisher wurden Kryptowährungen wie Gold oder Kunstwerke behandelt und fielen unter Spekulationsgeschäfte. Sie unterlagen der Einkommenssteuerpflicht, wenn sie innerhalb eines Jahres wieder verkauft wurden und unterlagen dann einem Steuersatz von bis zu 55 Prozent.
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