Schlappe für Datenschützer: Facebook darf Pseudonyme verbieten (01. Juli 2016/16:38) Die deutschen Datenschutzbeauftragten haben eine weitere Niederlang gegen Facebook erlitten Die deutschen Datenschutzbeauftragten haben auch in der zweiten Runde des Streits mit Facebook über die Nutzung von Pseudonymen eine Schlappe erlitten. Das Hamburger Oberverwaltungsgericht folgte in seiner am Freitag veröffentlichten Entscheidung der Sichtweise der Vorinstanz, nach der Facebook vorerst nicht verpflichtet ist, seinen Nutzern den Gebrauch von Pseudonymen zu gestatten.
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