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One: AGB-Änderung bringt Kündigungsrecht

(1 August 2008/10:09)
Der heimische Mobilfunker One hat seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen [AGB] per Ende Juni für Neukunden geändert. Mit 26. August treten sie auch für bestehende Kunden in Kraft. Weil die neuen AGB laut One "nicht für alle Kunden ausschließend begünstigend sind", gilt nun bis zum Inkrafttreten der neuen Regeln ein kostenloses Sonderkündigungsrecht.

Geändert wurde in den neuen Geschäftsbedingungen unter anderem die Frist für eine ordentliche Kündigung - von ursprünglich einem Monat auf nunmehr acht Wochen. "Angepasst" wurden unter anderem auch einige Sonderentgelte: Zahlscheingebühr, Reaktivierungsentgelt, Mahngebühr, SIM-Entsperren sowie das Serviceänderungsentgelt werden künftig erhöht. Nicht mehr gutgeschrieben wird nach der neuen Regelung auch der "Dropped Call".

Weitere Änderungen betreffen die Taktung, die österreichweit auf 60/30 vereinheitlicht wird. Das Entgelt für einen Tarifwechsel wird auf 49,90 Euro verändert.


Mehr dazu findet ihr auf fuzo-archiv.at


https://ress.at/one-agbaenderung-bringt-kuendigungsrecht-news01082008100913.html
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