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Post legt gegen Bescheid der Datenschutzbehörde Beschwerde ein

(01. Oktober 2020/17:13)
Fragwürdige Datenbank zu Parteiaffinitäten und Weltanschauungen bereits gelöscht

Die börsennotierte teilstaatliche Post AG will gegen einen Bescheid der Datenschutzbehörde, der die Weitergabe von weltanschaulichen Überzeugungen von Bürgern ohne deren Wissen als unzulässig erachtet hat, Rechtsmittel erheben. Das teilte ein Post-Sprecher der APA am Donnerstag auf Anfrage mit. Die fragwürdige Datenbank habe man bereits 2019 gelöscht.

Die Post hatte Bürger nicht nur Parteien zugeordnet, sondern auch Daten weiterverkauft, die aussagten, ob jemand zum Beispiel ein "neuer Konservativer", ein "digitaler Individualist" oder ein "Hedonist" sei. Die Post nennt dies Sinus-Geo-Milieus. Laut Datenschutzbehörde dürfen derlei Daten im Allgemeinen nicht verarbeitet werden, wie sie in einem am 24. September ergangenen, nicht rechtskräftigen Spruch ausführte.

Nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) steht den Betroffenen nicht nur die Löschung der Daten, sondern auch sogenannter ideeller Schadenersatz zu.

Die Post betonte am Donnerstag: "Die gesamte Datenbank mit Marketingklassifikationen inkl. Affinitäten und Geo-Sinus-Milieus zu Marketingzwecken wurde bereits letztes Jahr gelöscht."


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