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GMX: Keine stillen Vertragsabschlüsse mehr

(1 Dezember 2010/12:15)
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte - im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums - den Inhaber der GMX-Internetplattform (1&1 Mail & Media GmbH) mit zwei Verbandsklagen auf die Unterlassung von 29 gesetzwidrigen Klauseln und auf Unterlassung gesetzwidriger Praktiken geklagt. Vor dem Handelsgericht Wien hat sich die Firma in zwei Unterlassungsvergleichen verpflichtet Klauseln und Parktiken nicht mehr zu verwenden.


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