Deutsches Gericht bestätigt Zugangsverbot für Pornoportale (01. Dezember 2021/18:25) Die Landesmedienanstalt NRW hat zu Recht gegen drei Pornoportale mit Sitz in Zypern ein Zugangsverbot verhängt. Zwei Pornoseitenbetreiber mit Sitz in Zypern haben erfolglos gegen ein Verbreitungsverbot ihrer Inhalte in Deutschland geklagt. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf bestätigte am Mittwoch in drei Urteilen die entsprechenden Anordnungen der Landesanstalt für Medien in Nordrhein-Westfalen. Die Vorschriften des deutschen Jugendmedienschutzstaatsvertrages seien anwendbar, auch wenn eine Internetseite vom EU-Ausland aus betrieben werde, hieß es zur Begründung (Aktenzeichen: 27 L 1414/20, 27 L 1415/20, 27 L 1416/20). Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) hatte den drei Pornowebseiten die Verbreitung ihrer Angebote im Juni 2020 untersagt. Es soll sich dabei um Pornhub, Youporn und Mydirtyhobby handeln, wie die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) berichtete. Das Verfahren wurde über die Landesmedienanstalt NRW. Zur Begründung hat das Gericht ausgeführt: Die Vorschriften des deutschen Jugendmedienschutzstaatsvertrages seien anwendbar, auch wenn eine Internetseite vom EU-Ausland aus betrieben werde. Das von der zuständigen Landesanstalt für Medien NRW betriebene Verfahren verstoße weder gegen nationales Verfassungsrecht noch gegen Völkerrecht oder das Recht der Europäischen Union.
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