Geister-Roaming: Wenn trotz deaktivierter Daten Gebühren anfallen (02. Juni 2019/09:32) Betroffen sind LTE-fähige Smartphones - Kunden sollten nach Reisen außerhalb der EU Rechnung kontrollieren Gegenüber der "ZiB 1" warnte Irene Randa vom Verein für Konsumenteninformation (VKI) kürzlich vor dem Phänomen. Kunden sollten nach Reisen außerhalb der EU stets ihre Rechnung kontrollieren und gegebenenfalls Einspruch erheben. Das gilt auch für Kunden in Grenznähe zum EU-Ausland, also etwa in Vorarlberg. Die meisten Mobilfunker würden sich kulant zeigen und die so angefallenen Gebühren erstatten. Aber wieso kommt es überhaupt zum Geister-Roaming? Seitens von A1 heißt es dazu auf STANDARD-Nachfrage, dass nur LTE-fähige Smartphones davon betroffen sind. Bei LTE handelt es sich um einen reinen Datenservice, bei dem Smartphones ständig Kontakt zu Mobilfunkstationen halten. Dabei werden auch geringe Datenmengen ausgetauscht. Auch bei deaktivierter Datennutzung bleibt ein LTE-Gerät mit aktiver Datenverbindung im Netz eingebucht. Diese ist jedoch nicht dazu geeignet, um damit beispielsweise im Internet zu surfen.
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