Handyvertrag-Kündigungsfrist soll beschränkt werden (2. September 2015/16:32) Laut Novelle des Telekommunikations-Gesetzes dürfen Mobilfunker künftig maximal ein Monat Kündigungsfrist festlegen. Der Anbieterwechsel soll dadurch leichter fallen. Mit einem Verweis auf die "in jüngster Zeit nachgelassene Wettbewerbsdynamik" sieht die Novelle des Telekommunikationsgesetzes (PDF), die bis 18. September begutachtet wird, eine Beschränkung der Kündigungsfristen von Mobilfunkverträgen vor. Kunden soll es künftig leichter fallen, ihren Anbeiter zu wechseln, falls sie ein für sie vorteilhafteres Angebot wahrnehmen wollen. Die Kündigungsfrist für den laufenden Mobilfunkvertrag soll deshalb künftig maximal einen Monat betragen.
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