EuGH: Ermittler dürfen bei Taschenraub auf Handydaten zugreifen (02. Oktober 2018/14:48) Voraussetzung: keine starke Beeinträchtigung des Privatlebens der Betroffenen Behörden dürfen nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs in bestimmten Fällen auch bei weniger schweren Straftaten wie Taschenraub auf persönliche Handydaten zugreifen. Voraussetzung ist jedoch, dass dies nicht zu einer starken Beeinträchtigung des Privatlebens der Betroffenen führt, wie die Luxemburger Richter am Dienstag urteilten (Rechtssache C-207/16). Hintergrund sind Ermittlungen in Spanien zum Raub einer Brieftasche und eines Handys. Dabei hatte die Kriminalpolizei den Zugang zu den Identifikationsdaten jener Menschen beantragt, die in den zwölf Tagen nach dem Raub mit dem gestohlenen Handy angerufen worden waren. Der Ermittlungsrichter wies den Antrag unter anderem mit der Begründung zurück, es handle sich nach spanischem Recht nicht um eine schwere Straftat, weil keine Haftstrafe von mehr als fünf Jahren drohe.
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