Ausnahmen bei Online-Durchsuchung (3 März 2008/00:03) Deutsche Politiker und Datenschützer fordern, dass bestimmte Berufsgruppen von der Online-Durchsuchung ausgenommen werden. Nach dem Urteil des deutschen Bundesverfassungsgerichts zu Online-Durchsuchungen haben deutsche Datenschutzexperten und Politiker Ausnahmen für bestimmte Berufe wie Ärzte und Anwälte verlangt. Der deutsche Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar sagte der "Berliner Zeitung": Zitat: "Der Schutz von Geistlichen und Strafverteidigern, die ein besonderes Zeugnisverweigerungsrecht haben, gehört mit in das geplante BKA-Gesetz." Der Parlamentarische Geschäftsführer der Grünen, Volker Beck, meinte: Zitat: "Auf jeden Fall müssen die Zeugnisverweigerungsrechte von Ärzten, Geistlichen, Journalisten, Anwälten und Abgeordneten respektiert werden, indem man sie auf jeden Fall grundsätzlich von der Online-Durchsuchung ausnimmt." Auch der innenpolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Max Stadler, sieht Klärungsbedarf, wie zukünftig Berufsgeheimnisse von Anwälten oder Ärzten geschützt werden.
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