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Haftstrafe für Mitarbeit an kino.to

(3. Dezember 2011/15:03)
Für die Mitarbeit am nicht autorisierten Online-Filmportal kino.to ist ein 33 Jahre alter Webdesigner zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Das Amtsgericht Leipzig sprach ihn am Freitag der gewerbsmäßigen unerlaubten Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke in mehr als 1,1 Millionen Fällen schuldig.


Quelle: dpa


https://ress.at/haftstrafe-fuer-mitarbeit-an-kino-to-news03122011150312.html
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