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Diskussion über Online-Steuern in der EU

(4 Dezember 2007/12:47:24)
In der EU wird darüber diskutiert, ob Online-Einkäufe und -Dienste am Firmensitz oder im Heimatland des Kunden besteuert werden sollen.

Deutschland lehnt den jüngsten Kompromissvorschlag zur Reform der Mehrwertsteuer auf elektronische Dienstleistungen in der EU ab.

Konkret geht es darum, dass Online-Käufe und Telekommunikationsdienste künftig in dem Land besteuert werden, in dem der Kunde wohnt, und nicht mehr dort, wo der Verkäufer seinen Firmensitz angemeldet hat.

Demnach sollten die Gesetzesänderung um fünf Jahre auf 2015 verschoben und die Steuereinnahmen zwischen den beteiligten Ländern geteilt werden.

Eine Einigung auf eine längere Frist sei vorstellbar, wenngleich er für einen früheren Zeitpunkt als 2015 sei, sagte der deutsche Finanzminister Peer Steinbrück am Dienstag vor dem EU-Finanzministerrat.

Luxemburg dagegen
Dagegen sperrt sich Luxemburg, das wegen seines niedrigen Steuersatzes von 15 Prozent viele große Online-Händler wie Amazon und eBay
beheimatet. Luxemburg befürchtet einen Steuerausfall von 220 Millionen Euro, wenn die Steuern nur noch dem Bestimmungsland zugutekämen.

Das wäre ein Prozent der gesamten Wirtschaftsleistung des Zwergstaates. Die portugiesische Ratspräsidentschaft hat als Kompromiss vorgeschlagen, dem Ursprungsland 20 Prozent der Steuereinnahmen zu überlassen.

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