DE: Drosselung für "unbegrenztes Datenvolumen" unzulässig (05. Februar 2016/14:20) Das Landgericht Potsdam hat nun entschieden, das bei "unbegrenztes Datenvolumen" die Datenrate nach Überschreiten eines Limits nicht drastisch drosseln werden darf
Viele Anbieter werben mit "unbegrenztes Datenvolumen" und Flatrate, drosseln aber nach Verbrauch einer gewissen Datenmenge. Das dies ist nicht zulässing ist, hat nun das Landgericht Potsdam entschieden. Konkret geht es in dem Urteil um E-Plus. Dort wurde der Tarif "Allnet Flat Base all-in" im Dezember 2013 mit "unbegrenztem Datenvolumen" beworben. Im Kleingedruckten war eine Klausel enthalten, dass nach 500 Megabyte pro Monat, die Datenrate von 21,6 MBit/s auf 56 kBit/s gedrosselt wird. Dies ist, so das Urteil, nicht zulässig. Diese Leistungseinschränkung benachteilige den Kunden unangemessen und sei deswegen unwirksam. Dieses Urteil hat nun eine grundlegende Bedeutung für die Telekommunikations-Branche in Deutschland und vielleicht auch bald in anderen Ländern. |
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