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Woher könnten die Uploadfilter für die Urheberrechtsreform kommen?

(05. April 2019/16:04)

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Bild: Pixabay

Wenn die Urheberrechtsrichtlinie beschlossen wird, müssen Plattformbetreiber ihre Nutzer zukünftig daran hindern, nicht-lizenziertes Material hochzuladen. Dies wird wahrscheinlich via automatischer Uploadfiltersoftware passieren. Woher könnte diese kommen?

Am 15. April wird nochmals, ein letztesmal, abgestimmt. Da viele diese Abstimmung als formal sehen, ist es so gut wie fix das die neue Urheberrechtsrichtlinie beschlossen wird. Danach müssen Plattformbetreiber ihre Nutzer daran hindern, nicht-lizenziertes Material hochzuladen. Wie schon früher berichtet, wird dies höchstwahrscheinlich durch automatische Uploadfiltersoftware - wenn auch nicht expliziert im Artikel 17 angegeben - passieren, weil eine manuelle Verarbeitung bzw. Prüfung nicht umsetzbar ist.

Es heisst ab dann, für die Plattformbetreiber, es muss "nach Maßgabe hoher branchenüblicher Standards für die berufliche Sorgfalt alle Anstrengungen unternommen" werden um illegitime Uploads zu verhindern.

Was nun genau mit "hohe branchenübliche Standards" gemeint ist, bleibt unklar. Eine fertige Lösung für die Urheberrechtsrichtlinie gibt es derzeit nicht am Markt.

Es gibt zumindest Software die es Ansatzweise kann. Ich möchte euch hier einige Beispiele auflisten, die ich so im Netz gefunden habe:



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PhotoDNA von Microsoft

Die Software PhotoDNA von Microsoft kann jetzt schon den Upload von kinderpornografischem Material verhindern. Solche Fälle sind aber eindeutig: Inhalte sind immer und in jedem Kontext illegal. Im Falle von Urheberrechtsprüfungen wäre dies aber komplizierter und somit nicht die richtige Software dafür.

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Content ID von Youtube bzw. Google

Google setzt auf Youtube bereits eine Software names Content ID ein. Mit dieser Software können Rechteinhaber überprüfen lassen, ob ein YouTube-Video Material enthält, an dem sie die Verwertungsrechte halten.

Bei einer Übereinstimmung mit der Datenbank von Content ID, können die Rechteinhaber entscheiden, ob das fragliche Video gesperrt wird oder ob sie an den Werbeeinnahmen beteiligt werden.

Da diese Entscheidung bzw. Prüfung nach dem Upload passiert, ist Content ID kein kompletter Uploadfilter, sondern nur die Vorstufe und somit auch nicht so recht für das Vorhaben der EU geeignet.

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Audible Magic

Audible Magic, ein US-Unternehmen das seit 20 Jahren ACR-Technologien entwickelt hat eine Software, welche Content ID ähnelt. Zu den Kunden gehören Facebook, Twitch, Soundcloud, sowie der Weltverband der Phonoindustrie (IFPI) und der Verband der US-Musikindustrie RIAA (Recording Industry Association of America).

Bei Audible Magic wird aus "vielen, vielen Variablen" ein digitaler Fingerabdruck einer Audio- oder Videodatei errechnet. So kann ein Plattformbetreiber seinerseits einen Fingerabdruck von allem nehmen, was seine Nutzer bei ihm hochladen und diesen dann mit der Datenbank von Audible Magic abgleichen. Bei einer Übereinstimmung, teilt Audible Magic mit, um welches Werk es sich handelt. Rechteinhaber können die Software wiederum nutzen, um zu belegen, dass ihre Inhalte ohne Erlaubnis verwendet wurden.

Laut dem Unternehmen liegt die sogenannte False-Positive-Rate "faktisch bei null", Verwechslungen mit anderen Werken kämen also praktisch nie vor.

Aber ob jemand ein geschütztes Werk für ein Zitat oder eine Kritik, Rezension, Karikatur oder Parodie verwendet, was nach der Richtlinie erlaubt ist, macht für die Software keinen Unterschied und kann nicht gefiltert werden. Somit käme auch diese nicht so richtig in Frage, für Plattformbetreiber.

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ivitec

ivitec ist hervorgegangen aus einer Ausgründung des Fraunhofer-Instituts für Graphische Datenverarbeitung.

Deren Software kann Rechteinhabern zeigen, wo ihre Video- oder Audio-Inhalte auftauchen, im Fernsehen oder im Internet. Es muss nur klar definiert werden, auf welchen Kanälen und Plattformen sie danach suchen soll.

Dazu werden im voraus um die 120 bis 180 verschiedene Merkmale einer Datei, zum Beispiel Farbverläufe oder Helligkeit analysiert und danach in einem vieldimensionalen Modell zueinander in Beziehung gesetzt. Das Ergebnis ist ein digitaler Fingerabdruck, der selbst dann intakt bleibt, wenn jemand die Datei stark manipuliert.

Dies ist auch theoretisch genau die Art von ACR welches die Webseiten mit nutzergenerierten Inhalten als Basis für einen Uploadfilter einsetzen könnten. Joachim Redmer, Verkaufsleiter von ivitec, sagt aber klar: "Wir könnten die Plattformen beliefern. Aber auf der Grundlage dieser Gesetzgebung wollen wir das nicht."

Er hält es außerdem für falsch, den Plattformen die Verantwortung für die Inhalte ihrer Nutzer zuzuschieben und vergleicht das mit Straßen, die ja auch nicht verantwortlich für Autofahrer wären.

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ACRCloud

Auch ACRCloud aus China könnte eine Lösung sein. Die Software wird bereits von einigen kleineren deutschen und amerikanischen Musikplattformen eingesetzt.

Sie kann selbst einzelne Samples, Cover- und Liveversionen von Songs sowie das sogenannte Pitch Shifting erkennen, also die vor allem in der elektronischen Musik verbreitete Tonhöhenänderung von Audiosignalen.

Aber hier gibt es wieder die Einschränkung das sie nicht legale von illegalen Nutzungsweisen zu unterscheiden vermag. Was also aus urheberrechtlichen Gründen nicht hochgeladen werden darf, müsse eine Plattform selbst entscheiden und schon sind wird wieder bei der manuellen Prüfung.

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Kommentar des Autors

Martin Steinebach, Leiter der Abteilung Media Security und IT Forensics am Fraunhofer-Institut für Sichere Informationstechnologie, hat es also schon richtig benannt damals. Man wird nicht um maschinelles Lernen herumkommen.

Wie das ganze also Software- und auch Hardwaretechnisch in Zukunft aussieht und was sich die Betreiber alles anschaffen müssen, steht wohl noch weit in den Sternen.

Aber gut das wir kluge Poltiker haben, welche alles gut durchdacht haben..





https://ress.at/woher-koennten-die-uploadfilter-fuer-die-urheberrechtsreform-kommen-news05042019160447.html
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