Nach EuGH-Spruch: Jurist empfiehlt Schließung von Facebook-Seiten (05. Juni 2018/18:42) "Derzeit einzige rechtskonforme Lösung" - Anderer Jurist sieht Notwendigkeit zur Prüfung von eingebetteten Inhalten auf allen Websites Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass die Betreiber von Facebook-Seiten den Datenschutz ihrer Nutzer nicht allein dem sozialen Netzwerk überlassen können. Nach Ansicht der Richter in Luxemburg sind sie für diesen mitverantwortlich und damit potenziell haftbar bei Verstößen. Was in ersten Reaktionen als symbolischer Sieg für das Datenschutzzentrum Schleswig-Holstein gewertet wurde, das seit sieben Jahren gegen die Wirtschaftsakademie Schleswig-Holstein prozessiert hat, könnte doch weitreichende Folgen haben.
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