Internet-Bestellungen von Kindern gelten nicht (5 Juli 2009/19:42:48) Wenn Kinder oder unmündige Jugendliche via Internet etwas bestellen, so bleibt der Vertrag bis zur eventuellen nachträglichen Zustimmung der Eltern "schwebend unwirksam". Das hinderte den Buch-Versandhändler Donauland allerdings nicht daran, einen Elfjährigen trotz eindeutigen Widerspruchs der Eltern mehr als neun Monaten lang mit Forderungen und Mahnungen einzudecken um dann die Eltern mit abenteuerlichen Argumenten zur Zahlung zwingen zu wollen. Vor rund eineinhalb Jahren hat sich der damals zehnjährige Sohn von Peter I. beim Buchversandhändler Donauland als Mitglied angemeldet, nachdem ihm via Internetwerbung eine 50-Euro-Gutschrift versprochen worden war. Um diese Gutschrift bestellte er auch gleich eine Harry Potter DVD. Peter I. war höchst verärgert über diese Eigenmächtigkeit seines Sohnes, "hab ihm das auch sehr deutlich gesagt, hab die DVD genommen, in ein Kuvert gesteckt und an Donauland zurückgeschickt". Außerdem teilte er dem Unternehmen mit, dass sein Sohn minderjährig, und somit kein gültiger Vertrag zustande gekommen sei.
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