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AK: Telekomanbieter "tricksen" oft

(5. August 2011/19:36)
Die Arbeiterkammer (AK) kritisiert, dass Telekomanbieter Informationen über Vertragsänderungen so platzieren, dass sie leicht überlesen werden können. Viele Kunden würden so die Kündigungsfrist versäumen.

Telekom- und Internetanbieter dürfen zwar laufende Verträge zum Nachteil ihrer Kunden ändern, sie müssen jedoch die Betroffenen mindestens ein Monat vor Inkrafttreten der Änderungen informieren, damit diese ihre Verträge rechtzeitig kündigen können. Die verpflichtenden Informationen würden jedoch häufig versteckt, kritisierte die AK in einer Aussendung vom Freitag und forderte mehr Transparenz.

Beispiel Servicepauschalen
Die Konsumentenschützer der Arbeiterkammer verweisen auf einen aktuellen Fall im Zusammenhang mit der von heimischen Unternehmen nachträglich eingeführten Servicepauschalen. Herr L., ein Tele2-Kunde, habe die Frist für die kostenlose Kündigung verpasst, weil er den zwischen fettgedruckten Werbebotschaften versteckten Hinweis auf die Pauschale übersehen hatte. So wie Herrn L. sei es auch vielen weiteren Kunden ergangen, kritisierte die AK.

Alle Infos bekommt ihr auf der Fz


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