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Italiener bekam wegen Handy Tumor: Pension zugesprochen

(05. November 2022/17:29)
Gericht sah Zusammenhang zwischen langer Nutzung des Mobilfunktelefons und Erkrankung als erwiesen

13 Jahre lang telefonierte ein italienischer Techniker im Durchschnitt zweieinhalb Stunden pro Tag beruflich mit seinem Handy. Als der 63-Jährige entdeckte, dass er einen gutartigen Tumor im Ohr entwickelt hatte, beantragte er bei der Arbeitsunfallversicherungsanstalt INAIL eine Berufskrankheitspension.

Die Versicherungsanstalt wurde von einem Berufungsgericht in Turin dazu verurteilt, dem Techniker aus der norditalienischen Stadt Aosta die Pension zu gewähren, weil er an einem Akustikusneurinom erkrankt ist, einem gutartigen Tumor, der einen Nerv im Ohr befällt. Die Anstalt hatte den Antrag auf Entschädigung abgelehnt. Die Anwälte des Mannes konnten vor Gericht jedoch den Kausalzusammenhang zwischen der längeren Nutzung von Mobiltelefonen aus beruflichen Gründen und dem Tumor beweisen und erhielten ein positives Urteil zunächst vom Gericht in Aosta und nun vom Berufungsgericht in Turin.


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