Wie die Provider künftig Vorratsdaten speichern dürfen (08. Mai 2024/09:47) Der EuGH hat detaillierte Vorgaben zur anlasslosen Speicherung von IP-Adressen gemacht. Nach Ansicht des Branchenverbands Eco dürfen die Provider jetzt eher weniger Daten speichern. Es ist ein Thema, das das höchste europäische Gericht schon seit Jahren beschäftigt: Unter welchen Bedingungen dürfen Provider dazu verpflichtet werden, personenbezogene Daten von Handy- und Internetnutzern anlasslos und dauerhaft zu speichern? In dieser Frage hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) nun konkrete Vorgaben gemacht (Rechtssache C‑470/21). Zwar hat das Urteil den Befürwortern einer Vorratsdatenspeicherung von IP-Adressen neue Argumente geliefert. Doch nach Einschätzung von Eco-Vorstand Klaus Landefeld müssen die Provider eigentlich die Speichersysteme für Carrier-grade NAT-Bewegungen (CGNAT) nun "umgehend abschalten". Hintergrund des Urteils vom 30. April 2024 ist eine Klage von Netzaktivisten gegen die französische Regierung. Darin geht es um die Frage, ob die französische Behörde Hadopi zur Bekämpfung von Urheberrechtsverstößen die Identität von Internetnutzern ermitteln darf. Die erforderlichen IP-Adressen sammeln Rechteinhaber auf Tauschbörsen (Peer-to-Peer) im Netz, während die Internetprovider auf Anfrage die dazugehörigen Bestandsdaten der Nutzer herausgeben sollen.
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