Gericht: Versand von fremdem Bild auf WhatsApp ist strafbar (08. Juli 2015/11:40) Deutsche Schülerin hatte Klassenkameradin fotografiert, Unterlassungsbegehren wurde stattgegeben Wer via WhatsApp Bilder von anderen Personen verschickt, kann sich strafbar machen. Das hat das Landesgericht Frankfurt nun nach einem Prozess entschieden. Im konkreten Fall geht es um eine Schülerin, die eine Klassenkameradin von hinten fotografiert hatte. Das Bild erweckte den Eindruck, diese wäre nur leicht bekleidet gewesen. Anschließend versandte die Fotografin die Aufnahme via WhatsApp an zahlreiche andere Schüler, schließlich landete das Foto auch auf einer Website, die "lustige" WhatsApp-Nachrichten sammelt.
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