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Gesetzesnovelle sorgt für Verunsicherung: Sind E-Scooter nun verboten?

(09. August 2023/09:26)

Bild: Pixabay

Eine KFG-Änderung im April legte 250 Watt Maximalleistung fest, was Besorgnis auslöste. Zu Unrecht, wie das Verkehrsministerium klarstellt

Am 21. April wurde eine Novelle des Kraftfahrgesetzes (KFG) wirksam. Von der breiteren Öffentlichkeit fast unbemerkt, brachte diese Neuformulierungen in Bezug auf jene elektrische Fahrzeuge mit, die vom Gesetzgeber wie ein Fahrrad behandelt werden. Genauer gesagt: E-Bikes, Pedelecs und E-Scooter.

Stand hier in der Definition von Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen (§1 Abs. 2a, Z 1) vormals, dass "nicht als Kraftfahrzeuge, sondern als Fahrräder im Sinne der StVO" auch "elektrische Fahrräder mit einer höchsten zulässigen Leistung von 600 Watt" gelten, heißt es in der Novelle nun, dass für diese eine "Nenndauerleistung von nicht mehr als 250 Watt" gilt. Unverändert bleibt die erlaubte Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h.


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