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Google-Fonts-Abmahnung: Bezirksgericht sah missbräuchliches Verhalten

(09. Oktober 2023/17:28)
Vorarlberger Unternehmer Maximilian Zumtobel hatte geklagt - Anwalt Kopetzki will Sammelklage einbringen



Der Vorarlberger Unternehmer Maximilian Zumtobel, einer der Adressaten des Schreibens, hat über seinen Anwalt Ulrich Kopetzki eine Feststellung eingeklagt, dass der im Abmahnschreiben behauptete Schadenersatzanspruch nicht besteht. Das Gericht stufte ihr Verhalten als "rechtsmissbräuchlich" ein und hält - nicht rechtskräftig - fest, dass der Abmahnschreiberin keine 100 Euro für "immateriellen Schaden", keine Rechtsanwaltskosten von 90,- Euro und keine Auskunft laut DSGVO zusteht. Dafür muss sie die Gerichtskosten von gut 3.000 Euro zahlen sowie Schadenersatz an Zumtobel leisten. Kopetzki kündigte am Montag in einer Aussendung auch eine Sammelklage dazu an, die in Vorbereitung sei.


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