Neue Bitcoin-Steuern: Details sorgen für Diskussionen (09. November 2021/15:29) Bild: Pixabay Steuerexpertin lobt die Reform als "kryptofreundlich". Der rückwirkende Stichtag könnte jedoch für Unmut sorgen Viel war im Vorfeld spekuliert worden. Mit dem am Montag publizierten Entwurf der Steuerreform ist nun im Detail klar, welche Änderungen auf Besitzer von Kryptowährungen zukommen. Bestätigt hat sich, dass Bitcoin und andere Kryptowährungen künftig mit anderem Kapitalvermögen wie Aktien und Fonds in einer Klasse landen. Realisiert man einen Gewinn, fällt folglich der gleiche Sondersteuersatz von 27,5 Prozent an. Diese Abgabe muss unabhängig von der Haltedauer bezahlt werden und ist folglich eine Verschlechterung für Langzeitanleger. Diese konnten eine gekaufte Kryptowährung bisher nach einem Jahr Haltefrist völlig steuerfrei verkaufen. Von Vorteil ist die neue Regelung jedoch, wenn man aktiv handelt. Realisierte man kurzfristig Gewinne, kam bisher der progressive Einkommenssteuersatz von bis zu 55 Prozent zum Tragen.
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