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eBay-Verkäufer muss 60.000 Euro Schadensersatz zahlen

(10. Januar 2007/15:18)
Ein über die Online-Auktionsplattform eBay geschlossener Kaufvertrag ist auch dann wirksam, wenn die dabei ersteigerte Ware ganz erheblich unter Preis verkauft wird. Dies entschied das Oberlandesgericht Köln mit Urteil vom 8. Dezember 2006 (Az. 19 U 109/06). Die Richter bestätigten damit eine Entscheidung des Landgerichts Köln als Vorinstanz.


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