Auskunftei darf keine Daten sammeln, wenn sie gefragt wird, ob sie Daten sammelt (10. Februar 2023/08:18) Die Datenschutzbehörde hat einer Beschwerde der Datenschutz-NGO Noyb stattgegeben. Der KSV 1870 sammelte Daten von Menschen, die ein Auskunftsbegehren stellten Es war eine ungewöhnliche Schlagzeile, die im Februar 2021 ihre Runden machte: Laut einer Beschwerde bei der Datenschutzbehörde (DSB) würde die Kreditauskunftei KSV 1870 (KSV) Daten von bisher unbekannten Personen sammeln, sobald diese eine Datenauskunft gemäß Datenschutzgrundverordnung erfragen, berichtete DER STANDARD damals. Ein Vorgehen, das laut der Datenschutz-NGO Noyb unzulässig sei. Dieser Ansicht ist auch die Datenschutzbehörde. In einem Bescheid hält diese nun fest, dass der KSV den Beschwerdeführer in seinem Recht auf Geheimhaltung verletzt habe, "indem sie anlässlich seines Auskunftsbegehrens nach Art. 15 DSGVO zunächst eine ihn betreffende Melderegisterabfrage eingeholt und seine personenbezogenen Daten" abgespeichert habe. Der KSV habe nun zwei Wochen Zeit, die Einträge aus seiner "Wirtschaftsdatenbank" zu löschen. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.
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