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Datenschützer will "Bundestrojaner" prüfen

(10. Oktober 2011/11:42)
Nachdem der Chaos Computer Club (CCC) seine Analyse staatlicher Spionagesoftware in Deutschland vorstellte, wollen auch Datenschützer den "Bundestrojaner" prüfen. Der deutsche Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar beklagte, dass die Sicherheitsbehörden teilweise in einer rechtlichen Grauzone arbeiten.

"Es darf nicht sein, dass beim Abfangen verschlüsselter Internet-Kommunikation auf dem Computer durch die Hintertür auch eine Online-Durchsuchung des gesamten Rechners durchgeführt werden kann", sagte Schaar der "Neuen Osnabrücker Zeitung". Schaar reagierte auf Angaben des Chaos Computer Clubs (CCC), wonach Ermittler in Deutschland eine Software zur Überwachung von Telekommunikationsverbindungen eingesetzt haben, die einen verbotenen "Großen Lauschangriff" ermöglicht. Schaar kündigte an, die Überwachungssoftware zu überprüfen.


"Lückenhaft geregelt"
Schaar sagte: "Der Einsatz von Überwachungssoftware ist nur lückenhaft geregelt. Während für das Bundeskriminalamt zur Abwehr schwerster Verbrechen eindeutige gesetzliche Vorgaben bestehen, fehlen vergleichbar klare Auflagen für Polizei und Staatsanwaltschaft im Bereich der Strafverfolgung." Hier sei der Gesetzgeber gefordert.

Das deutscheBundesinnenministerium teilte am Sonntag mit, dass zumindest das Bundeskriminalamt (BKA) keinen "Bundestrojaner" eingesetzt habe: "Was auch immer der CCC untersucht hat oder zugespielt bekommen haben mag, es handelt sich dabei nicht um einen sogenannten Bundestrojaner." Das Ministerium machte keine Angaben, ob und inwieweit andere deutsche Ermittlungsbehörden die Überwachungssoftware eingesetzt haben könnten: "Im Übrigen sind die zuständigen Justiz- und Sicherheitsbehörden des Bundes und der Länder jeweils eigenständig für die Einhaltung technischer und rechtlicher Vorgaben verantwortlich.

Untersuchungen
Die deutsche Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) forderte auch Untersuchungen in den einzelnen Bundesländern. Man müsse den Hinweisen des CCC auf Bundes- aber genauso auf Länderebene nachgehen, sagte sie am Montag im ARD-"Morgenmagazin". Auch in den Ländern gebe es Möglichkeiten, die sogenannte Quellen-Telekommunikationsüberwachung durchzuführen, für die die umstrittene Software entwickelt worden sein soll.

Der Vorsitzende des Bundestags-Innenausschusses, Wolfgang Bosbach (CDU), forderte den Chaos Computer Club (CCC) auf, den Vorwurf des Einsatzes einer Ermittler-Software mit illegalen Möglichkeiten zu belegen. Die Vereinigung von Computerexperten müsse klar sagen, um welche Software es sich handele und welche Behörde in welchem Verfahren und zu welchem Zweck überhaupt tätig geworden sei. Die Vorwürfe wegen des sogenannten Bundestrojaners seien erheblich und gravierend, sagte Bosbach am Montag im Deutschlandfunk. "Sollten sie sich als wahr herausstellen, wäre das selbstverständlich ein ernstzunehmender Vorgang." Die Behörden wären dann kriminell vorgegangen. Der Innenausschuss des Bundestages werde sich mit dem Thema beschäftigen. Die SPD kündigte an, eine solche Untersuchung des Innenausschusses beantragen zu wollen.

Konsequenzen gefordert
Der parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Bundestagsfraktion, Christian Ahrendt, forderte in der "Neuen Osnabrücker Zeitung" ein konsequentes Durchgreifen: "Sollten sich Behörden im aktuellen Fall verselbstständigt haben, kann das nicht ohne personelle Konsequenzen bleiben."
Der FDP-Politiker und frühere Bundesinnenminister Gerhard Baum sagte in HR-Info, jetzt sei der Bundestag gefordert. "Ich möchte gerne wissen, wer hat das gemacht, welche Polizei- oder Sicherheitsbehörde in wie vielen Fällen." Der Chaos Computer Club sei glaubwürdig und habe offenbar klare Beweise vorliegen.

Auch der frühere Bundestagsvizepräsident und FDP-Politiker Burkhard Hirsch forderte in der "Passauer Neuen Presse" (Montag) Konsequenzen. "Der Bundesinnenminister muss hier Klarheit schaffen und Stellung nehmen." Der SPD-Innenpolitiker Michael Hartmann erklärte, es dürfe nur ausnahmsweise und nur unter höchsten Auflagen möglich sein, einen Rechner auszuspähen. "Es darf aber niemals ein sogenannter Trojaner eingesetzt werden, der eine weitergehende oder beliebige Ausspähung ermöglicht."


Quelle: APA | dpa


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