Künstlerin klagt Google wegen Bildersuche (10 Dezember 2009/18:12:32) Bilder-Miniaturansicht beschäftigt Bundesgerichtshof In Deutschland will der Bundesgerichtshof (BGH) darüber entscheiden, ob Google urheberrechtlich geschützte Bilder in seiner Internet-Suchmaschine zeigen darf. Am Donnerstag verhandelte das Gericht in Karlsruhe die Klage einer Künstlerin gegen das Unternehmen. Die Malerin und Grafikerin aus Weimar wehrt sich dagegen, dass in der Trefferliste des Google-Bildersuchdiensts Miniaturansichten ihrer Bilder ("Thumbnails") gezeigt werden. Unter Berufung auf ihr Urheberrecht fordert sie Google zur Unterlassung auf. Der BGH wird sein Urteil möglicherweise erst in einigen Wochen verkünden. Denkbar ist dem Gericht zufolge, dass das Verfahren dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg vorgelegt werden muss.
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