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DT: Datenübertragung an Google-Server in die USA ist unzulässig

(11. Mai 2023/18:09)
Ein Urteil des Landgerichts Köln dürfte auch für andere Firmen von Bedeutung sein, die IP-Adressen von Nutzern in die USA übertragen.

Die Deutsche Telekom darf vorläufig keine personenbezogenen Daten von Nutzern ohne deren Zustimmung an Server von Google - durch das einbinden von Google Analytics auf den Webseiten - in die USA übermitteln. Das hat das Landgericht Köln entschieden und damit einer Klage der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen (NRW) stattgegeben.

Solange es keinen Nachfolger des Datenschutzabkommens Privacy Shield gebe oder entsprechende Standardvertragsklauseln vorlägen, sei kein angemessenes Datenschutzniveau in den USA garantiert (Az. 33 O 376/22).


Mehr dazu findet ihr auf golem.de


https://ress.at/dt-datenuebertragung-an-googleserver-in-die-usa-ist-unzulaessig-news11052023180926.html
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