Deutsche Datenauswertung im Antiterrorkampf teils verfassungswidrig (11. Dezember 2020/11:51) Karlsruhe erklärte neue Befugnisse für deutsche Sicherheitsbehörden für nichtig Die neuen Befugnisse der deutschen Sicherheitsbehörden zur systematischen Auswertung der Antiterrordatei sind teilweise verfassungswidrig. Im Bereich der Strafverfolgung sei die sogenannte erweiterte Datennutzung unverhältnismäßig ausgestaltet, teilte das deutsche Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am Freitag mit. Die Richter erklärten die Anfang 2015 in Kraft getretene Regelung in diesem Punkt für nichtig.
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