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Assange: Vorwürfe wegen sexueller Belästigung verjähren

(12. August 2015/13:35)
Die Vorwürfe der Belästigung und Nötigung gegen Wikileaks-Gründer Julian Assange aus dem Jahr 2010 verjähren. Der Vorwurf der Vergewaltigung bleibt bis 2020 aufrecht.

WikiLeaks-Gründer Julian Assange muss sich Vorwürfen der sexuellen Belästigung von zwei Schwedinnen aus dem Jahr 2010 voraussichtlich nicht mehr stellen. An diesem Donnerstag verjährten zwei der vier Taten, derer der Australier beschuldigt werde, sagte eine Sprecherin der schwedischen Staatsanwaltschaft am Mittwoch der Deutschen Presse-Agentur.

"Die Anklage wird die Akten wohl schließen müssen." Die beiden Vorwürfe lauteten auf Belästigung und Nötigung. Ein weiterer Fall der sexuellen Belästigung verjähre am kommenden Dienstag. Allerdings wirft eine der Frauen Assange auch Vergewaltigung vor. Weil die Verjährungsfrist hier zehn Jahre betrage, ende sie erst 2020.


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