Behörde: Google Analytics verstößt gegen die Datenschutzverordnung (13. Januar 2022/08:15) Der Verein Noyb rund um Max Schrems hatte eine Musterbeschwerde bei der österreichischen Datenschutzbehörde eingebracht Die Einbindung von Google Analytics auf Webseiten verstößt gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Zu diesem Schluss kommt die österreichische Datenschutzbehörde (DSB) aufgrund einer Musterbeschwerde, die vom Verein Noyb rund um Max Schrems eingebracht wurde. Dem Teilbescheid zufolge, der dem STANDARD vorliegt, ist zumindest ein österreichisches Unternehmen betroffen, das den Dienst implementiert hat. Eine ebenfalls eingebrachte Beschwerde gegen Google selbst wurde aber abgewiesen. Laut Bescheid wurde "einer Verletzung der allgemeinen Grundsätze der Datenübermittlung gemäß Art. 44 DSGVO" stattgegeben. Diese regelt die Weitergabe personenbezogener Daten an ein Drittland bzw. an eine internationale Organisation. Im konkreten Fall seien zumindest "eine einzigartige Nutzer-ID-Nummer, IP-Adresse und Browserparameter" an Google übermittelt worden. Übersetzt heißt das, dass ein eindeutiges User-Profil inklusive verwendeter Geräte- bzw. Router-Adresse (IP) und des genutzten Browsers erstellt werden kann.
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