EBay muss seine Nutzer schützen (13 April 2008/09:18) Das Online-Auktionshaus eBay muss Betroffene wirksam gegen Namensmissbrauch schützen. Nach einem Urteil des deutschen Bundesgerichtshofs [BGH] vom Freitag trifft eBay zwar keine generelle Überwachungspflicht, die bereitgestellten Informationen auf Rechtsverletzungen zu prüfen. Weist ein Betroffener allerdings darauf hin, dass unter seinem Namen missbräuchlich Geschäfte abgewickelt wurden, muss eBay den Anbieter sperren und weitere Verstöße in der Zukunft verhindern. Nach den Worten des BGH muss eBay gegen weitere Verstöße allerdings nur diejenigen Vorkehrungen treffen, die technisch möglich und zumutbar sind, beispielsweise durch elektronische Filter. Die genauen Einzelheiten muss nun das Oberlandesgericht Brandenburg klären, an das der Fall zurückverwiesen wurde.
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