Booking.com gilt als Gatekeeper-Plattform (13. Mai 2024/17:36) Die Buchungsplattform Booking.com muss in der EU künftig höhere Auflagen erfüllen. Die Einstufung von X als Gatekeeper wird noch geprüft. Die EU-Kommission hat die Buchungsplattform Booking.com zu einem sogenannten Torwächter erklärt. Auf der Grundlage der von Booking.com am 1. März 2024 vorgelegten Selbsteinschätzung, dass das Unternehmen die einschlägigen Schwellenwerte erfüllt, hat die Kommission festgestellt, dass dieser zentrale Plattformdienst eine wichtige Schnittstelle zwischen Unternehmen und Verbrauchern darstellt ... teilte die Brüsseler Behörde am Heute mit. Der EU-Kommission zufolge erfüllt der Kurznachrichtendienst X inzwischen ebenfalls die Kriterien. Das Unternehmen argumentierte jedoch, trotz Erreichens der Werte nicht als wichtige Schnittstelle zwischen Unternehmen und Verbrauchern zu gelten. Um diese Behauptung zu überprüfen, leitete die Kommission eine fünfmonatige Marktuntersuchung ein.
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