EU-Kommission erwägt erneuten Anlauf bei der Vorratsdatenspeicherung (13. Juli 2021/15:21) Der Europäische Gerichtshof urteilte bereits mehrfach gegen das Vorhaben. Unter anderem erwägt die EU-Kommission nun eine nationale Implementierung Bereits mehrfach - zuletzt im März - urteilte der Europäische Gerichtshof (EuGH), dass die Vorratsdatenspeicherung in aktueller Fassung nicht rechtens ist. Trotz allem scheint die EU-Kommission mit ihrem Vorhaben nicht zu ermüden. Mitgliedsstaaten wurden in Form eines sogenannten Non-Papers bereits im Juni unterschiedliche Ansätze präsentiert. Mit diesen soll eine erneute, mit dem EuGH-Urteil vereinbare Umsetzung angestrebt werden. Netzpolitik.org hat das Dokument im Volltext veröffentlicht (PDF). Die Vorratsdatenspeicherung würde Telekommunikationsdienste dazu verpflichten, Internet- und Telefonverbindungsdaten für eine bestimmte Zeit zu speichern und die auf Anfrage an Ermittlungsbehörden weiterzugeben. Dabei geht es um Daten wie Anrufprotokolle, Standortdaten und Einordnungen der genutzten IP-Adressen zu einem bestimmten Zeitpunkt, wie DER STANDARD berichtete. Ein entsprechendes EU-Gesetz aus dem Jahr 2006 wurde 2014 vom EuGH wegen des unzulässigen Eingriffs in das Recht auf Privatsphäre aufgehoben. Alle weiteren Versuche zur erneuten Einführung lehnte der Gerichtshof ab.
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