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Betriebsrrat darf bei Firmen-Facebook-Auftritt mitreden

(13. Dezember 2016/15:50)


Das deutsche Arbeitsgericht hat Betriebsräten bei der Gestaltung des firmeneigenen Facebook-Auftritts ein Mitspracherecht eingeräumt.

Könnten auf der Facebook-Seite Nutzer auch Kommentare über Mitarbeiter des Unternehmens abgeben, müsse der Betriebsrat dieser Posting-Funktion zustimmen, entschieden die obersten Arbeitsrichter am Dienstag in Erfurt. Es war das erste höchstrichterliche Urteil zu den Mitbestimmungsrechten des Betriebsrats in Bezug auf die sozialen Netzwerke.


Mehr dazu findet ihr auf futurezone.at


https://ress.at/betriebsrrat-darf-bei-firmenfacebookauftritt-mitreden-news13122016155008.html
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