Was vom Überwachungspaket bleibt (13. Dezember 2019/07:55) Der Verfassungsgerichtshof hat das türkis-blaue "Sicherheitspaket" teilweise gekippt. Viele Maßnahmen bleiben aber bestehen Den Bundestrojaner und die verstärkte Überwachung auf Autobahnen wird es nicht geben: Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat die Gesetze, die von der türkis-blauen Regierung verabschiedet worden waren, am Mittwoch aufgrund von Verstößen gegen den Datenschutz und das Grundrecht auf Privatsphäre gekippt. Somit wird, anders als geplant, ab 2020 keine staatliche Spionagesoftware zum Einsatz kommen, mit der Behörden die private Kommunikation bespitzeln wollten. Auch darf auf Autobahnen nicht so streng überwacht werden, wie es geplant war - so wären Lenkerdaten anlasslos für zumindest zwei Wochen gespeichert worden.
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