EU-Urheberrecht: Einigung auf Uploadfilter und Leistungsschutzrecht (14. Februar 2019/08:02) Die finale Abstimmung findet wohl zwischen März und April statt Die EU-Verhandler haben sich auf eine Version des umstrittenen Artikels 13 geeinigt, die vor allem von Kritikern als eine der "extremsten" Formen der bisherigen Entwürfe bezeichnet wird. Der Artikel sieht vor, dass Inhalte im Netz noch vor einer Veröffentlichung in sozialen Netzwerken auf eine Urheberrechtsverletzung geprüft werden müssen. Sollte eine bestehen, muss der Upload verhindern werden. In der gewählten Fassung sollen solche Uploadfilter für alle profitorientierten Plattformen gelten. Ausnahmen würden dann herrschen, wenn die Plattform jünger als drei Jahre alt ist, der Jahresumsatz weniger als zehn Millionen Euro beträgt und sie weniger als fünf Millionen Nutzer pro Monat hat. Gilt einer dieser Punkte nicht, müsste ein Filtersystem eingebaut werden. Zudem müssen die Betreiber belegen können, dass sie "größte Bemühungen" unternommen haben, um sich Lizenzen von Urhebern einzuholen.
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