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Amazon werden falsche Prime-Preisangaben vorgeworfen

(14. Oktober 2024/10:59)

Bild: Screenshot

Eigentlich müssen sich durchgestrichene Preise auf den Gesamtpreis der letzten 30 Tage beziehen. Amazon macht es anders und sieht sich im Recht.

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat Amazon abgemahnt. Dem Onlinekaufhaus werden gesetzeswidrige Angaben bei Preisangaben vorgeworfen. An den sogenannten Amazon Prime Deal Days bezogen sich beworbene Preisreduzierungen nicht auf den niedrigsten Gesamtpreis der letzten 30 Tage, wie es laut Verbraucherschützern gesetzlich vorgeschrieben ist.

Stattdessen wurde die unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers (UVP) angegeben oder ein Statt-Preis im Sinne eines Kundendurchschnittspreises genannt. Nach Ansicht der Verbraucherschützer täuschte das Onlinekaufhaus Kunden damit über den tatsächlichen Wert des Angebots.


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