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LTE-Auktion: Drei blitzt bei Verwaltungsgerichtshof ab

(14. Dezember 2013/10:47)
VwGH sagt: Der Antrag auf Aufschiebende Wirkung war zu wenig konkret.

Der Mobilfunkanbieter "3" (Hutchison) muss bis Weihnachten 330 Mio. Euro für die LTE-Frequenzen an den Bund zahlen. Die Beschwerde dagegen hat keine aufschiebende Wirkung, entschied der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) am Freitag.

"3" hatte einen unverhältnismäßigen wirtschaftlichen Nachteil durch die Zahlung geltend gemacht. So hat "3" Veränderungen im Bereich der Frequenznutzung infolge des bekämpften Bescheids, insbesondere betreffend das Verhältnis zu den anderen Marktteilnehmern, auch im Zusammenhang mit der Versorgung von Kunden, als Teil dieses wirtschaftlichen Nachteils gesehen.

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