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Florida: Gericht zwigt Angeklagten sein iPhone zu entsperren

(14. Dezember 2016/07:59)

Bild: Pixabay

Ein Berufungsgerichts in Florida hat entschieden, dass ein wegen Voyeurismus Verdächtiger den PIN-Code seines iPhones nennen muss.

Die Polizei von Florida hat im Mehrpersonenhaushalt eines wegen Voyeurismus Verdächtigen, ein iPhone 5 beschlagnahmt. Welches aber verschlüsselt und mit einem PIN-Code gesichert war. Es wurde zwar ein Durchsuchungsbefehl für das Mobiltelefon wurde ausgestellt, der Mann weigerte sich aber, mit berufung auf den fünfte Zusatzartikel der US-Verfassung, das er das Recht hat, sich nicht selbst belasten zu müssen.

Ein Berufungsgerichts in Florida widerlegte diese nun.

Die Begründung:


Zitat:
"Ein Code sei für sich genommen keine Selbstbelastung, weil der Code an sich nicht belastend sei."


Hier gibt es die Entscheidung über den Entsperr-Zwang in State of Florida v. Aaron Stahl (District Court of Appeal of Florida, Second District, Case No. 2D14-4283) zum Download.


https://ress.at/florida-gericht-zwigt-angeklagten-sein-iphone-zu-entsperren-news14122016075941.html
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