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Ausnahmen für freie und quelloffene Software vereinbart

(14. Dezember 2023/16:42)
Die EU hat die Vorgaben für die Haftung bei fehlerhaften Produkten überarbeitet. Diese gelten künftig auch für Software und für Onlinehändler.

Bürger in der EU sollen künftig einfacher für Schäden kompensiert werden, die durch fehlerhafte Produkte entstanden sind. Dazu verständigten sich Unterhändler von Europaparlament und Mitgliedstaaten am 14. Dezember 2023 auf eine gemeinsame Position.

Um Innovationen nicht zu behindern, werden die Vorschriften nicht für Open-Source-Software gelten, die außerhalb einer gewerblichen Tätigkeit entwickelt oder bereitgestellt wird


... teilte das Europaparlament mit.

Generell stellt die neue Produkthaftungsrichtlinie klar, dass auch Software zu Produkten gehört, für die Verbraucher bei entstandenem Schaden eine Entschädigung erhalten können.


Mehr dazu findet ihr auf golem.de


https://ress.at/ausnahmen-fuer-freie-und-quelloffene-software-vereinbart-news14122023204345.html
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