EuGH-Anwalt stärkt Verbot weitreichender Vorratsdatenspeicherung (15. Januar 2020/12:17) Speicherung von Telefon- und Internetverbindungsdaten nur in sehr engem Rahmen rechtmäßig Eine weitreichende Vorratsdatenspeicherung verstößt nach Ansicht eines wichtigen EU-Gutachtens auch bei der Terrorbekämpfung gegen EU-Recht. Generalanwalt Manuel Campos Sánchez-Bordona vom Europäischen Gerichtshof hält die Speicherung von Telefon- und Internetverbindungsdaten nur in sehr engem Rahmen für rechtmäßig, wie aus einem am Mittwoch in Luxemburg veröffentlichten Gutachten hervorgeht (PDF). Damit stützt der Generalanwalt ein wichtiges EuGH-Urteil von 2016, wonach die anlasslose Speicherung der Verbindungsdaten nicht mit EU-Recht vereinbar sei. Seiner Ansicht nach verstoßen die aktuellen Regelungen in Frankreich, Großbritannien und Belgien gegen EU-Recht. Gerichte aus diesen Ländern hatten den EuGH gefragt, ob die fraglichen EU-Regeln auch im Zusammenhang mit der nationalen Sicherheit und im Kampf gegen Terror angewendet werden müssten.
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