Vertriebsverbot für Motorola-Handys und Lenovo-Computer mit Funkmodul in Deutschland (15. Mai 2024/20:51) Bild: Motorola Im Streit um Mobilfunklizenzen hat der amerikanische Technologieentwickler InterDigital vor dem Münchner Landgericht gewonnen. Das Münchner Landgericht hatte Anfang Mai in einem Patentstreit in einem bislang unveröffentlichten Urteil erneut zugunsten eines Klägers entschieden (AZ: 7 O 12029/23). Nach Auffassung des Gerichtes verstößt der Konzern mit einem Teil seiner angebotenen Geräte gegen ein Patent des US-Technologieentwicklers InterDigital. Lenovo kann zwar gegen das Urteil noch Berufung einlegen, doch nachdem der Kläger am 8. Mai eine Kaution von mehr als vier Millionen Euro beim Gericht hinterlegt hat, ist nun die sogenannte "vorläufige Vollstreckung" in Kraft. Damit besteht für Lenovo beziehungsweise Motorola Mobility ab sofort ein bundesweites Vertriebsverbot für alle Geräte, die ein sogenanntes WWAN-Modul besitzen, also Technik für den mobilen Internetzugriff über Mobilfunknetze. Lagerbestand darf zwar noch verkauft werden. Neue Smartphones, aber auch Lenovo-Tablets und -PC mit integriertem Mobilfunk nicht mehr.
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