"Versteckte" mobilkom-AGB-Änderungen (15 Juni 2008/18:19) AGB-Änderungen von Telekom-Verträgen müssen den Kunden rechtzeitig vor Inkrafttreten "in geeigneter Form" mitgeteilt werden. Der Mobilfunk-Marktführer mobilkom hält bei Kunden mit Online-Rechnung einen unscheinbaren Link mit einer nicht gerade besonders aufschlussreichen Bezeichnung für geeignet. Das sieht die Rundfunk- und Telekom-Regulierungsbehörde RTR – nachdem sie von help darauf aufmerksam gemacht worden war – jedoch keineswegs so, was wiederum einiges für A1-Kunden bedeuten kann.
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https://ress.at/versteckte-mobilkomagbaenderungen-news15062008181914.html
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