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Rückschlag für Facebook: Datenschutzbehörden dürfen europaweit vorgehen

(15. Juni 2021/12:08)
Datenschutzbehörden können nun gegen Unternehmen vorgehen, die ihren Hauptsitz in einem anderen EU-Land haben

Neuer Rückschlag für Facebook im Streit um Datenschutz: Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) hat sich auf die Seite der nationalen Datenschutzbehörden gestellt. Diese könnten gegen Verstöße von Unternehmen vorgehen, auch wenn der Hauptsitz der betroffenen Firma in einem anderen Land liege, urteilten die Richter am Dienstag.


Mehr dazu findet ihr auf derstandard.at


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