Gericht verbietet Vertragsänderung per SMS (15. August 2012/15:17) Der Mobilfunker T-Mobile hatte im vergangenen Jahr zahlreichen Kunden eine Vertragsänderung per SMS zukommen lassen, der sie nur per SMS-Antwort widersprechen konnten. Diese Form verstößt laut Handelsgericht Wien dem Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb.
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat im Auftrag der Arbeiterkammer Vorarlberg (AK) den Handyanbieter T-Mobile Austria wegen der Zustellung unbestellter Dienstleistungen in Form von Massen-SMS geklagt und in erster Instanz Recht bekommen. Das Vorgehen des Mobilfunkunternehmens verstoße gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), so Paul Rusching von der AK-Konsumentenberatung in einer Aussendung am Dienstag unter Berufung auf die Entscheidung des Handelsgerichts Wien. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Mehr dazu auf der Futurezone |
https://ress.at/gericht-verbietet-vertragsaenderung-per-sms-news15082012151713.html
© by RessServerWorks, 2024