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Gericht verbietet Vertragsänderung per SMS

(15. August 2012/15:17)
Der Mobilfunker T-Mobile hatte im vergangenen Jahr zahlreichen Kunden eine Vertragsänderung per SMS zukommen lassen, der sie nur per SMS-Antwort widersprechen konnten. Diese Form verstößt laut Handelsgericht Wien dem Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb.

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat im Auftrag der Arbeiterkammer Vorarlberg (AK) den Handyanbieter T-Mobile Austria wegen der Zustellung unbestellter Dienstleistungen in Form von Massen-SMS geklagt und in erster Instanz Recht bekommen. Das Vorgehen des Mobilfunkunternehmens verstoße gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), so Paul Rusching von der AK-Konsumentenberatung in einer Aussendung am Dienstag unter Berufung auf die Entscheidung des Handelsgerichts Wien. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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