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A1-Zahlscheinentgelte auch laut OGH gesetzwidrig

(15. August 2014/22:30)
Schon 2.400 Teilnehmer an VKI-Sammelaktion zur Rückforderung der Entgelte. Aktion läuft bis 30. September

Der Verein für Konsumenteninformation (zur VKI-Website) hat einen weiteren Sieg im Kampf gegen Zahlscheingebühren errungen. In einem Verbandsklageverfahren verurteilte der Oberste Gerichtshof (OGH) nach T-Mobile, die futurezone berichtete, nun auch den Telekomanbieter A1 zur Unterlassung entsprechender Klauseln in den AGB. Kunden können ihre bisher geleisteten Entgelte zurückfordern. Dazu bietet der VKI eine Sammelaktion an.

"Der OGH hat im Streit um das von vielen Unternehmen verlangte Zahlscheinentgelt erneut bestätigt, dass Zahlscheinentgelte unzulässig sind", teilte der VKI am Donnerstag mit.

Mehr Infos bekommt ihr auf der Fz


https://ress.at/a1zahlscheinentgelte-auch-laut-ogh-gesetzwidrig-news15082014223037.html
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